Green Claims Directive 2026: Warum die EmpCo Richtlinie nicht wartet
EmpCo
Updated on August 3, 2026
Status des Green Claims Directive
Viele Marken und Onlinehändler erkundigen sich aktuell nach dem aktuellen Stand des Green Claims Directive. Die kurze Antwort vorab: Das Green Claims Vorhaben liegt auf Eis – es ist aber keine Entwarnung!
Die EU-Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, den Green Claims Vorschlag zurückzuziehen. Seither bewegt sich praktisch nichts mehr beim Green Claims Directive.
Das klingt nach Entwarnung für alle, die mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ aktiv werben. Genau das ist es aber nicht.
Die eigentliche Deadline setzt ein anderes EU Gesetz: die EmpCo Richtlinie. Sie ist längst beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026 in jedem Land der EU über die Ländergesetze.
In diesem Artikel bekommen Sie den Überblick: den aktuellen Stand der Green Claims Directive, den Unterschied zur EmpCo-Richtlinie und die Maßnahmen, die jetzt relevant sind. Am Ende finden Sie ein klarer Fahrplan für Ihren Produktcontent.
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Kostenlosen EmpCo Scan StartenWas ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive ist ein offenes Gesetzesvorhaben der Europäischen Union. Der Vorschlag der Kommission stammt bereits aus dem März 2022.
Im Deutschen sprechen viele von der Green Claims Richtlinie in Bezug auf Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen. Manche Texte nutzen auch allgemein die Schreibweise Green Claim Directive. Gemeint ist immer dasselbe Projekt.
Green Claims sind Umweltaussagen in der Werbung. Dazu zählen klassischer weise Formulierungen wie recycelbar, plastikfrei oder klimaneutral. Im E-Commerce stecken sie fast überall: In Produkttexten, in Videos, auf Bildern und in Siegeln auf Produktbildern.
Der ursprüngliche Kern des Vorschlags: Unternehmen sollten Umweltaussagen nach detaillierten Vorgaben nachweislich belegen. Geplant waren Nachweise und Vorab-Prüfverfahren für die Nutzung von Green Claims. Wer mit einem Umweltvorteil wirbt, hätte den Beleg vorab unabhängig prüfen lassen müssen.
Neu war in dem Gesetzesvorschlag vor allem der Zeitpunkt der Kontrolle. Die Prüfung sollte stattfinden, bevor eine Aussage überhaupt live geht. Das hätte die Werbeprozesse vieler Unternehmen spürbar nachhaltig verändert.
Der Anlass ist von der EU gut dokumentiert. Nach Angaben der EU-Kommission war mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbelegt. Diesem Wildwuchs sollte die Richtlinie ein Ende setzen und Konsumenten schützen.
Wichtig für die Einordnung: Die Green Claims Directive war als weitere Ergänzung zur EmpCo Richtlinie gedacht. EmpCo definiert die Verbote für irreführende Umweltwerbung bei Konsumenten. Die Green Claims Richtlinie hätte im Detail geregelt, wie Unternehmen zulässige Aussagen nachweisen müssen.
Für Onlinehändler und Marken bedeutete der Green Claims Entwurf vor allem Aufwand. Viele Unternehmen haben deshalb auf finale Vorgaben aus Brüssel von der EU Kommission gewartet. Genau dieses Warten wird jetzt zum Risiko für Unternehmen.

Green Claims Directive: aktueller Stand 2026
Der aktuelle Stand der Green Claims Richtlinie ist schnell erzählt: Das Gesetzgebungsverfahren steht still. Stand Juli 2026 liegt die Richtlinie auf Eis. Ein Inkrafttreten ist aktuell nicht absehbar.
So ist es zum Stopp des Green Claims Directive gekommen
März 2023: Die EU-Kommission legt ihren Vorschlag für die Green Claims Directive vor.
Juni 2025: Die Kommission kündigt an, den Vorschlag doch zurückzuziehen. Die Institutionen setzen die Trilog Verhandlungen aus.
Seit Sommer 2025: Es gibt keine ernsthafte Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Green Claims Directive. Ein neuer Zeitplan existiert aktuell nicht.
Der Trilog ist die Verhandlungsrunde von Parlament, Rat und der Kommission. Ohne diese Runde gibt es keinen finalen Gesetzestext in der EU. Mehr Drama steckt nicht dahinter: kein neuer Beschluss und kein neuer Termin für das Green Claims Directive.
Ob das Vorhaben in dieser Form jemals zurückkehrt, ist aktuell ungewiss. Wer auf finale Prüfvorschriften aus Brüssel wartet, wartet deshalb auf unbestimmte Zeit.
Für Ihre Planung in Bezug auf Green Claims heißt der Stillstand zweierlei.
Erstens: Die detaillierten Prüfverfahren für Green Claims sind aktuell vom Tisch.
Zweitens: Ein Freifahrtschein für grüne Werbung ist das auf keinen Fall. Die Verbote der EmpCo Richtlinie bleiben davon nämlich unberührt.
Wir hören in Gesprächen mit Marken immer wieder denselben Fehlschluss:
„Die Green Claims Directive ist gestoppt, also besteht kein Handlungsdruck?“
Diese Rechnung geht nicht auf, denn EmpCo ist beschlossen.
Der Druck kommt nur aus einer anderen Richtung. Genauer gesagt aus der EmpCo Richtlinie, die längst in trockenen Tüchern ist und ab 27. September 2026 in ganz Europa greift.

Der Unterschied zwischen Green Claims Directive und EmpCo Richtlinie
Beide Vorhaben zielen auf Greenwashing. Deshalb verwechseln viele die beiden.
In Medien laufen sogar beide unter dem Etikett Anti-Greenwashing-Gesetz. Für Ihre rechtssichere Planung zählt aber vor allem ein Punkt: Der echte Status in den Gesetzbüchern.
Die EmpCo-Richtlinie heißt offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 und trägt den Beinamen Empowering Consumers for the Green Transition. Sie stammt vom 28. Februar 2024 und ist beschlossen. Deutschland hat sie bereits per Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Novelle in nationales Recht überführt.
Die Green Claims Directive hängt dagegen auf ungewisse Zeit in der Warteschleife. Wer beide Regelwerke verwechselt, riskiert eine verpasste Frist für EmpCo und somit hohe Strafen. Die Tabelle zeigt die Unterschiede im Überblick:
Green Claims vs. EmpCo kurz Zusammengefasst
Die Green Claims Directive hätte geregelt, wie Sie Umweltaussagen belegen.
Die EmpCo-Richtlinie regelt, welche Aussagen verboten sind.
Dabei greift und funktioniert EmpCo auch ohne die Green Claims Directive. Die Verbote gelten auch ohne ergänzende Prüfverfahren in der EU.
Für Ihre Marketing Roadmap ist das sogar eine gute Nachricht. Sie müssen nicht auf Brüssel warten und können mit klaren Regeln für EmpCo planen. Nur eines der beiden Gesetze hat einen festen Stichtag und genau der rückt näher.
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Kostenlosen EmpCo Scan StartenWas stattdessen ab dem 27. September 2026 gilt
Ab dem 27. September 2026 gelten die Verbote der EmpCo Richtlinie EU weit. Den vollständigen Text finden Sie in der Richtlinie (EU) 2024/825.
Deutschland hat die zugehörige UWG-Novelle erst im Februar 2026 verkündet. Alle Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Umsetzung in Deutschland.
Die Verbote greifen überall dort, wo Konsumenten Ihre Produkte sehen. Also im auf der einenen Website, im Onlineshop, im Produktvideo, im Produkttext, auf Bildern und auf der Verpackung.
Daher sollten Sie diese fünf Punkte kennen:
Pauschale Umweltaussagen
Begriffe wie umweltfreundlich, öko, grün oder klimaneutral sind ohne anerkannte Umweltleistung ein absolutes Tabu. Die Liste ist offen und erfasst auch vergleichbare Begriffe.
Kompensations-Claims
Klimaneutralitäts-Werbung auf Basis von CO2-Kompensation ist in Europa nicht mehr zulässig. Generelle Aussagen wie „klimaneutral durch Ausgleichsprojekte“ fallen damit ausnahmslos weg.
Fragwürdige Siegel
Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem sind in der EU ab dem 27. September 2026 verboten. Selbst gestaltete Öko- oder Nachhaltigkeits-Logos sind verboten.
Teilaspekt-Tricks
Eine Aussage zu einem Teilaspekt darf nicht das ganze Produkt insgesamt grün wirken lassen. Der recycelbare Deckel adelt nicht die komplette Verpackung des Produkts.
Selbstverständlichkeiten
Gesetzliche Pflichten dürfen Sie nicht als Besonderheit ihrer Produkte vermarkten. Was ohnehin jeder anbieten muss, ist kein grüner Vorteil für ihre Produkte im Handel.
Viele dieser Formulierungen stammen aus einer Zeit, in der grüne Begriffe als sicheres Verkaufsargument in Europa galten. Auf Produktseiten halten sie sich oft seit Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten. Genau solche Altlasten geraten jetzt in den Fokus von Aufsichtsbehörden in EU Ländern.
Der entscheidende Punkt für die Praxis für EmpCo in Bezug auf Green Claims
Es gibt keine Übergangsfrist für Bestandscontent. Auch alte Produktbeschreibungen, Bilder und Videos müssen am Stichtag Ende September 2026 den neuen Regeln entsprechen. Ein Veröffentlichungsdatum von 2019 schützt nicht vor einer Abmahnung im Jahr 2026.
Die Sanktionen haben großes Gewicht. Es drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen nach dem UWG in Deutschland. Bei weitverbreiteten Verstößen mit EU Bezug sind Bußgelder bis 4 Prozent des gesamten Jahresumsatzes möglich.
Für Marken oder Händler mit vielen Vertriebskanälen vervielfacht sich das Risiko. Jede Produktseite mit einem veralteten Claim ist ein möglicher Abmahnanlass. Jedes Youtube Video mit einer nicht belegten Umweltaussage ist ein Abmahnrisiko. Und Abmahnungen kommen selten mit Vorwarnung.

Was Marken und Onlinehändler jetzt tun müssen
Bis zum Stichtag bleibt Zeit am 27.09.2026 für eine geordnete Umstellung. Vorausgesetzt ist, dass Sie jetzt Vorbereitungen treffen.
Je mehr Produkte und Kanäle, desto länger dauert die Bereinigung von Umweltaussagen. Diese fünf Schritte haben sich allgemein bewährt:
Content Inventur für Umweltaussagen starten
Erfassen Sie alle Umweltaussagen in Produkttexten, Videos und Bildern. Eine einfache Übersicht mit Claim, Fundort und Beleg reicht für den Start. Marktführende Content Compliance Lösungen wie die von DemoUp Cliplister kann ihnen dabei helfen alle Green Claims / Umweltaussagen automatisiert mit KI zu dokumentieren.
Kritische Claims markieren
Suchen Sie gezielt nach Begriffen wie klimaneutral oder umweltfreundlich. Prüfen Sie jedes Siegel auf sein Zertifizierungssystem mit einer etablierten Content Complaince Lösung.
Umweltaussagen Belegen oder streichen
Claims ohne belastbaren Nachweis fliegen ausnahmslos raus. Belegbare Aussagen formulieren Sie konkret statt pauschale Aussagen zu machen.
Händlerseiten einbeziehen
Ihre Claims stehen nicht nur im eigenen Shop. Sie liegen auch auf den Produktseiten Ihrer Handelspartner. Dort drohen dieselben Risiken. Software Lösungen wie von DemoUp Cliplister helfen ihnen auch dabei Produktdaten, Bilder und Videos bei Händlern automatisiert zu aktualisieren.
Freigabeprozess verankern
Etablieren Sie einen festen Claim-Check vor jeder Veröffentlichung von Inhalten. Legen Sie fest, wer neue Aussagen sorgfältig prüft und freigibt.
Priorisieren Sie dabei nach Sichtbarkeit ihrer Inhalte. Starten Sie mit den umsatzstärksten Produkten und den reichweitenstärksten Kanälen und Online Händlern. So senken Sie das größte Risiko bewusst zuerst.
Aus unserer Arbeit mit Marken wissen wir: Der aufwendigste Teil ist selten das Umformulieren. Es ist die Verteilung der korrigierten Inhalte an Dutzende Shops mit eigenen Prozessen und Ansprechpartnern.
Genau hier setzt DemoUp Cliplister an: Marken pflegen Produktvideos, Bilder und Texte zentral und spielen sie per E-Commerce Content Syndication automatisch auf die Produktseiten hunderter Händler in Europa aus. Green Claims werden vor Veröffentlichung automatisch markiert und verboten. Ein korrigierter Claim ist damit überall gleichzeitig automatisch korrigiert. Die Einzelabstimmung mit jedem Shop entfällt durch die Automatisierung.
Ob Ihr Shop oder Ihre Website bereits betroffen ist, zeigt der EmpCo-Scanner in wenigen Minuten. Er durchsucht Webseiten, Texte, Bilder und Videos nach riskanten Claims. Die ersten 100 Seiten sind kostenlos.
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Kostenlosen EmpCo Scan StartenHäufige Fragen zur Green Claims Directive
Dieser FAQ-Bereich beantwortet die häufigsten Fragen zur Green Claims Directive für Marken und online Händler – kompakt für den schnellen Überblick.
Offiziell beerdigt ist die Green Claims Directive nicht. Die EU-Kommission hat im Juni 2025 aber den Rückzug des Vorschlags bereits angekündigt. Die Trilog Verhandlungen ruhen seither ohne ernsthaft geplante Wiederaufnahme.
Die Green Claims Richtlinie sollte detaillierte Nachweis und Prüfverfahren für Umweltaussagen verpflichtend vorschreiben. Sie ist allerding nie in Kraft getreten. Ihr aktueller Stand: Weiter ausgesetzt.
Die EmpCo-Richtlinie verbietet dagegen konkrete Formen irreführender Umweltwerbung in der EU. Sie ist fest beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026.
Als Faustregel gilt: EmpCo verbietet, die Green Claims Directive hätte geprüft.
Die Verbote der EmpCo-Richtlinie gelten ab dem 27. September 2026 einheitlich in der gesamten EU. In Deutschland ist die passende UWG Novelle seit Februar 2026 beschlossen. Eine Übergangsfrist für bestehende Inhalte gibt es hierbei nicht.
Ja. Entscheidend ist allein, was am Stichtag online abrufbar ist.
Auch Produktvideos und Beschreibungen aus früheren Jahren müssen bis dahin auf allen Kanälen angepasst oder entfernt werden. Planen Sie die Überarbeitung deshalb besser rückwärts vom 27. September 2026.
Marktführende Content Compliance Software wie von DemoUp Cliplister hilft ihnen websites, online shops oder bestehende Inhalte wie Videos, PDF, Bilder, Text zu überprüfen. So finden sie automatisiert alle betroffenen Inhalte und können sie fristgerecht anpassen.
Fazit: Warten Sie nicht auf die Green Claims Directive
Die EU liefert für die Green Claims Directive liefert Ihnen 2026 keine Deadline. Ihr aktueller Stand ist seit Monaten unverändert: Sie liegt auf Eis und ein Comeback aktuell ist nicht in Sicht. Wer allerdings deshalb das Thema Umweltwerbung vertagt, verwechselt zwei verschiedene Gesetze und riskiert massive Geldstrafen.
Die Verbote von nicht nachweisbarer Umweltwerbung kommen nämlich trotzdem. Die EmpCo Richtlinie im E-Commerce gilt ab dem 27. September 2026 und erfasst auch Ihren Bestandscontent. Jeder pauschale Claim wird dann zum massiven Abmahnrisiko.
Nutzen Sie die verbleibenden Monate für Inventur, Belege und saubere Formulierungen der genutzten Umweltaussagen. Zentral gepflegter Produktcontent macht die Umstellung deutlich leichter. Und er sorgt dafür, dass korrekte und nachweisbare Claims auch bei allen Händlern ankommen.
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