EmpCo Richtlinie 2026: So machen Marken und Onlinehändler ihren Content im eCommerce abmahnsicher
EmpCo
Updated on Juli 30, 2026
Was bedeutet die Einführung von EmpCo für Markenhersteller und Onlinehändler?
Wenn Ihr Shop mit „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder einem eigenen grünen Siegel wirbt, riskieren Sie ab 27. September 2026 Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Bußgelder.
Viele Unternehmen halten Umweltwerbung noch für ein reines Marketingthema.
Die Realität sieht allerdings anders aus.
Mit jedem Tag, den unbelegte Umweltaussagen auf Ihren Produktseiten stehen, wächst Ihre Angriffsfläche. Ab dem 27. September 2026 gilt die EmpCo Richtlinie (EU) 2024/825, die vage grüne Versprechen EU weit verbietet. Ähnlich wie beim European Accessibility Act trifft die Pflicht den E-Commerce mit voller Wucht.
Stellen Sie sich vor, ein Wettbewerber oder ein Verbraucherverband mahnt ausgerechnet Ihren Bestseller wegen eines Wortes im Produkttitel ab, das seit Jahren niemand hinterfragt hat.
Die Lösung? Die neuen Regeln umsetzten bevor sie gelten. Für den Bestand und neue Marketinginhalte.
Wer die drei Bausteine der Richtlinie kennt (Werbeverbote, verschärfte Irreführungsprüfung und neue Informationspflichten) macht seinen Content rechtzeitig konform und verwandelt die Pflicht in einen Wettbewerbsvorteil.

Die EmpCo-Richtlinie verstehen
Wer nach dem 27. September 2026 pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis verwendet, verstößt in der EU gegen geltendes Recht. In Deutschland wurde die Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen.
Hinweis: Die EmpCo-Richtlinie ist keine Empfehlung und kein freiwilliger Standard. Sie ist beschlossenes, umgesetztes Recht, das jetzt Aufmerksamkeit verlangt.
Die Richtlinie arbeitet mit drei Bausteinen: einer schwarzen Liste stets verbotener Praktiken, einer verschärften Irreführungsprüfung für alle übrigen Umweltaussagen und neuen Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit.
Wer diese drei Ebenen versteht, kann jede Werbeaussage im Shop sicher einordnen.
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Jetzt Kostenlos ScannenWas ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 „zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“, wurde am 28. Februar 2024 beschlossen und schützt Verbraucher vor Greenwashing und irreführenden Versprechen zur Nachhaltigkeit.
Sie erfindet kein neues Gesetzbuch sondern ändert zwei bestehende EU Richtlinien: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), in der die neuen Werbeverbote landen, und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), die um Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit erweitert wird.
Der Anlass ist gut belegt: Eine Untersuchung der EU Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder schlicht unbelegt ist.
Viele eCommerce Unternehmen hinken hier hinterher und riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden zu verlieren.
EmpCo, ECGT, „Greenwashing-Gesetz“ beruht alles auf der selben Richtlinie
Im Netz kursieren mehrere Namen für dieselben Regeln, was die Recherche verwirrt:
- EmpCo oder EmpCo-RL – Kurzform von „Empowering Consumers“, ist im deutschen Raum am gebräuchlichsten.
- ECGT bzw. ECGT Directive – Abkürzung des englischen Titels „Empowering Consumers for the Green Transition“, üblich in internationalen Compliance Teams. Empowering Consumers Directive ist dabei die englische Langform.
- Richtlinie (EU) 2024/825 – die amtliche Bezeichnung
- „Anti-Greenwashing-Richtlinie“ oder „Greenwashing-Gesetz“ ist eher umgangssprachlich, juristisch unpräzise, aber weit verbreitet in Deutschland.
Wenn Ihre Kanzlei von der EmpCo-RL spricht, Ihr Headquarter von der ECGT Directive und Ihr Marketing vom Greenwashing-Gesetz dann meinen alle dasselbe.
Die Rolle der Green Claims Directive – Abwarten ist keine Option!
Oft wird EmpCo mit der Green Claims Directive (GCD) verwechselt. Das GCD sollte ergänzend regeln wie Umweltaussagen wissenschaftlich zu belegen und vorab prüfen zu lassen sind.
Dieses zweite Vorhaben liegt seit Sommer 2025 auf Eis: Die EU-Kommission kündigte im Juni 2025 den Rückzug des Entwurfs an und die Trilog-Verhandlungen wurden ausgesetzt.
Die Konsequenz ist entscheidend: Die EmpCo-Richtlinie gilt unabhängig davon vollständig und ab dem 27. September 2026. Deutschland hat die Umsetzung im Dezember 2025 im Bundestag beschlossen und Anfang 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Wer auf die pausierte GCD wartet, verwechselt zwei Themen und verpasst die echte Deadline.
Warum die EmpCo-Richtlinie jeden Kanal Ihres Shops betrifft
Umweltaussagen stecken im E-Commerce an weit mehr Stellen, als die meisten Teams auf dem Zettel haben. Jede dieser Flächen ist Werbung im Sinne des UWG – und damit ab September 2026 angreifbar:
EmpCo auf der Produktdetailseiten
Titel, Produktbilder, Bullet Points, Beschreibungen, A+/Rich Media Content und eingebundene Produktvideos: Die PDP ist die größte Angriffsfläche, weil hier tausende Artikel mit Texten aus unterschiedlichen Quellen dargestellt werden.
Ein einziges unbelegtes „nachhaltig“ im Produkttitel reicht schon für eine Abmahnung.
Green Claims in Videos
Videos oder Produktvideos auf verschiedenen Kanälen wie YouTube, online Händlern oder der eigenen Website sind abmahnfähig, wenn sie Green Claims enthalten. Diese Green Claims können gesprochen, geschrieben oder als Icon im Video auftauchen. Jeder einzelne Green Claim im Video ist abmahnfähig egal ob visuell oder auf der Tonspur.

Kategorien, Filter und Badges
Shop eigene „Nachhaltigkeits“ Filter, grüne Blatt-Icons oder „Eco“ Kategorien vergeben nach internen Kriterien ohne unabhängige Prüfung faktisch Siegel.
Genau das verbietet die schwarze Liste ausdrücklich.
Checkout und Versandversprechen
„Klimaneutraler Versand“ ist der wohl häufigste kompensationsbasierte Claim im deutschen eCommerce. Dies fällt ab dem Stichtag unter ein Per-se-Verbot, wenn die Neutralität nur über gekaufte Zertifikate erreicht wird.
Ads, Feeds und Newsletter
Google Shopping Feeds und Meta Ads ziehen sich Titel und Beschreibungen automatisch aus den Produktdaten. Ein einziger unzulässiger Claim in der Quelle repliziert sich so in jede Anzeige und somit ist jede Anzeige ist einzeln abmahnbar.
Marktplätze und Händlernetzwerk
Händler übernehmen Herstellertexte und Marken verlieren die Kontrolle über Versionen auf Dutzenden Retailer-Seiten. Der Claim, der im eigenen D2C-Shop längst korrigiert ist, lebt auf Händlerseiten munter weiter. Am Ende haftet derjenige der ihn ausspielt.
Verpackung und Produktabbildungen
Auch abgebildete Verpackungen mit „CO₂-neutral“ Aufdruck auf Produktfotos bringen die Aussage in den Shop.
Wichtig: Es gibt keine Übergangsfrist für Bestandsinhalte.
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Kostenlosen Website ScannenDiese Flächen sollten Sie zuerst prüfen
- EmpCo auf der Produktdetailseiten: Titel, Bullets, Beschreibungen und A+-Content auf pauschale Umweltbegriffe scannen.
- EmpCo in Filtern & Badges: Eigene „Eco“-Labels und Filter zur Nachhaltigkeit auf zertifizierte Kriterien umstellen.
- EmpCo am Checkout: Kompensationsbasierte „klimaneutral“-Versprechen beim Versand entfernen.
- EmpCo in Ads, Feeds und Stammdaten: Produktdaten Quelle bereinigen, damit Anzeigen keine verbotenen Claims ausspielen.
- EmpCo auf Marktplätze & bei Händler: Syndizierten Content zentral korrigieren statt Shop für Shop tauschen.
- Bilder auf Verpackung: Produktfotos mit alten Claims müssen ausgetauscht werden oder neu produzieren.
Die drei Säulen der EmpCo-Richtlinie – Quick Hits
Die neuen Regeln lassen sich in drei Ebenen einteilen. Jede Ebene baut auf der vorherigen auf und zusammen ergeben sie den Prüfrahmen, mit dem Sie jede Aussage in Ihrem Shop einordnen können.
Säule 1: Die schwarze Liste
Bestimmte Praktiken sind ab dem 27. September 2026 per se verboten ohne dass im Einzelfall geprüft wird ob Verbraucher tatsächlich getäuscht wurden.
Dazu gehören pauschale Umweltaussagen ohne anerkannten Nachweis, kompensationsbasierte Klimaneutralitäts Claims und selbst erstellte Siegel zur Nachhaltigkeit.
In Deutschland landen diese Verbote im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, der „schwarzen Liste“ des Wettbewerbsrechts. Für Abmahner ist das die einfachste Angriffslinie, weil kein Irreführungsnachweis nötig ist.
So erfüllen Sie Säule 1: Die schwarze Liste für EmpCo
Die schwarze Liste zu verstehen ist der Anfang jeder EmpCo Umsetzung. Diese Verbote gelten absolut und es gibt keinen Abwägungsspielraum und keine Ausrede zur Umsetzung.
Die EmpCo Verbote der Säule 1 im Einzelnen
Nachfolgend alle für den eCommerce relevanten Verbotstatbestände mit konkreten Schritten, wie Marken und Shops sie umsetzen.
- Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis
Was gilt: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „naturfreundlich“, „klimafreundlich“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Etwa durch das EU Ecolabel oder ein gleichwertiges, offiziell anerkanntes Umweltzeichen wie den Blauen Engel.
So setzen Sie es um:
Scannen Sie alle Produkttitel, Stichpunkte und Beschreibungen nach einer definierten Begriffsliste.
Ersetzen Sie pauschale Begriffe durch spezifische und belegbare Aussagen („aus 100 % GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle“ statt „umweltfreundliches T-Shirt“).
Nutzen Sie pauschale Begriffe nur wo ein anerkanntes Umweltzeichen das Produkt tatsächlich abdeckt und zeigen Sie das Umweltzeichen an. - Klimaneutralität durch CO₂-Kompensation
Was gilt: Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von Kompensation neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkungen („klimaneutral durch Ausgleichsprojekte“, „CO₂-kompensiert“) sind ausdrücklich verboten. Dies gilt unabhängig davon wie transparent die Kompensation erklärt wird.
So setzen Sie es um:
Entfernen Sie kompensationsbasierte Versprechen zur Klimaneutralität aus Produkttexten, dem Checkout („klimaneutraler Versand“) und ihren Kampagnen.
Kommunizieren Sie stattdessen die reale Reduktionen („Versand auf der letzten Meile zu 100 % elektrisch“, sofern zutreffend).
Prüfen Sie auch Verpackungsabbildungen: Auch ein fotografierter „CO₂-neutral“ Aufdruck transportiert den Claim und ist abmahnfähig. - Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
Was gilt: Siegel und Badges dürfen nur noch dann verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Das System muss transparent sein, unabhängig kontrolliert werden und Dritten transparent sein.
So setzen Sie es um:
Entfernen Sie eigens erstellte „Green Choice“- und „Eco“ Badges oder ersetzen Sie sie durch anerkannte Drittsiegel.
Stellen Sie „Nachhaltigkeits“ Filter und Kategorien auf überprüfbare, belegte Kriterien um (z. B. „GOTS-zertifiziert“ als Filter statt „nachhaltig“).
Dokumentieren Sie transparent zu jedem verwendeten Siegel das dahinterliegende Zertifizierungssystem. - Teilaspekt als Gesamtaussage
Was gilt: Umweltaussagen dürfen sich nicht auf das gesamte Produkt oder Unternehmen beziehen, wenn sie tatsächlich nur einen Teilaspekt betreffen. So etwa die recycelte Verpackung eines konventionellen Produkts.
So setzen Sie es um:
Benennen Sie den Bezugspunkt jeder Aussage genau („Verpackung aus 95 % Recyclingpapier“ statt „nachhaltig verpacktes Naturprodukt“).
Prüfen Sie Markenclaims („Wir sind grün“) gegen die Fakten. - Werben mit Selbstverständlichkeiten
Was gilt: Gesetzlich definierte Anforderungen, die für alle Produkte der Kategorie gelten, dürfen nicht als Besonderheit des eigenen Produkts dargestellt werden („frei von FCKW!“).
So setzen Sie es um:
Gleichen Sie Ihre USP Kommunikation mit den ohnehin geltenden Pflichten der Produktkategorie genau ab.
Streichen Sie Pseudo Vorteile oder ersetzen Sie sie durch echte Differenzierung ihres Produkts. - Täuschung über Haltbarkeit, Updates und Reparierbarkeit
Was gilt: Die schwarze Liste erfasst künftig auch frühzeitige Obsoleszenz. Unbelegte Haltbarkeitsversprechen, das Verschweigen funktionsbeeinträchtigender Software-Updates, das Darstellen eines Produkts als reparierbar, obwohl es das nicht ist.
So setzen Sie es um:
Hinterlegen Sie für jede Haltbarkeitsaussage („hält 10 Jahre“) einen genauen Beleg.
Pflegen Sie Update und Reparierbarkeitsinformationen als meta Produktattribute, nicht als reinen Marketingtext.
Synchronisieren Sie diese Angaben mit den Herstellerdaten Ihrer Marken.
Säule 1 – The Bottom Line
Im eCommerce Kontext bedeutet die schwarze Liste, dass bequeme grünen Buzzwords nicht mehr genutzt werden dürfen.
Das klingt hart, ist aber auch eine echte Chance. Wettbewerber, deren gesamte Nachhaltigkeitskommunikation aus „umweltfreundlich“ Badges besteht verlieren im September 2026 ihre gesamte selling Story. Wer konkrete und belegte Aussagen liefern kann füllt diese Lücke.
Und denken Sie daran: Ohne Irreführungsnachweis wird die Abmahnung zum Selbstläufer. Die schwarze Liste ist die Fläche, auf der Sie zuerst aufräumen sollten.

Säule 2: Die verschärfte Irreführungsprüfung
Alle Umweltaussagen die nicht auf der schwarzen Liste stehen werden am verschärften Irreführungsverbot des § 5 UWG gemessen.
Kurz gesagt: Jede Aussage muss klar, zutreffend, belegt und in ihrer Reichweite eindeutig sein. Der Beleg muss also vorliegen bevor die Aussage online geht.
Diese Ebene betrifft den Großteil Ihrer Produkttexte und ist der Kern der täglichen Content Arbeit.
So erfüllen Sie die Säule 2 von EmpCo – die verschärfte Irreführungsprüfung
Die Irreführungsprüfung ist der Alltagstest für alle Aussagen die nicht per allgemein verboten sind. Sie gilt als der eigentliche Mindeststandard für Umweltwerbung und ist die Ebene, an der die meisten Produkttexte im Alltag scheitern werden.
Hier entscheidet sich ob Ihre Nachhaltigkeitskommunikation funktioniert oder kippt.
Die Anforderungen der EmpCo Säule 2 zur Irreführungsprüfung im Einzelnen
- EmpCo Beleg vor Veröffentlichung
Was gilt: Jede Umweltaussage muss durch Nachweise gedeckt sein, welche vor der Veröffentlichung vorliegen. Nicht erst auf Anfrage des Konsumenten.
So setzen Sie es um:
Bauen Sie ein zentrales Register auf: Jede Aussage, Beleg, Quelle, Gültigkeit, und verantwortliches Team sollte dort dokumentiert sein.
Verknüpfen Sie ihre Zertifikate und Prüfberichte direkt mit den betroffenen Artikeln oder Assets. - Eindeutige Reichweite jeder EmpCo Aussage
Was gilt: Verbraucher müssen erkennen können ob sich eine Aussage auf das Produkt, die Verpackung, den Versand oder das Unternehmen im ganzen bezieht.
So setzen Sie es um:
Formulieren Sie den Bezugspunkt in der Aussage selbst. Nicht erst versteckt in einer Fußnote oder hinter einem QR-Code.
Prüfen Sie verkürzte Ausspielungen (Ads, Feed-Titel), ob der Bezugspunkt sauber erhalten bleibt. - EmpCo Zukunftsversprechen nur mit Plan
Was gilt: Ziele wie „klimaneutral bis 2030″ sind nur zulässig mit klaren, objektiven, öffentlich einsehbaren Verpflichtungen. Dafür braucht es einen detalierten Umsetzungsplan, messbare und terminierte Ziele, gesicherte Budgets und eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte.
So setzen Sie es um:
Veröffentlichen Sie den Plan hinter jedem „grünen“ Zukunftsziel oder streichen Sie das Ziel aus der Werbung.
Benennen Sie den unabhängigen Prüfer und den Prüfrhythmus transparent. - Ehrliche Nachhaltigkeitsvergleiche
Was gilt: Wer Produkte anhand von Umweltmerkmalen oder Sozialmerkmalen vergleicht („30 % weniger CO₂ als das Vorgängermodell“) muss über die Methode, die Datenquellen und die Aktualisierung des Vergleichs transparenz schaffen.
So setzen Sie es um:
Dokumentieren Sie die Vergleichsmethodik und den Datenstand.
Machen Sie diese Informationen dort öffentlich zugänglich wo der nachhaltige Vergleich beworben wird. - Kosistente EmpCo Kommunikation über alle Kanäle
Was gilt: Die Prüfung greift überall wo von ihnen geworben wird. Egal ob im Shop, Ads, Feeds, auf Marktplätze oder in Social Media Kanälen. Ein korrigierter Claim der in einem Kanal weiterlebt bleibt eine Angriffsfläche.
So setzen Sie es um:
Definieren Sie eine führende Content-Quelle aus der alle Kanäle gespeist werden.
Prüfen Sie nach jeder Korrektur die automatischen Ausspielungen zum Konsumenten (Feeds, Marktplatz-Listings, Händlerseiten).
Säule 2 – The Bottom Line
Ab hier wird Ihre Nachhaltigkeitskommunikation belastbar und genau das schätzen Kunden.
Konkrete, belegte Aussagen konvertieren besser als reine Buzzwords. Sie schaffen Vertrauen statt Skepsis. Studien zur Kaufentscheidung zeigen seit Jahren das Glaubwürdigkeit die Lautstärke deutlich schlägt.
Ein überraschender Nebeneffekt: Ein sauberes Claim-Register beschleunigt auch Produktlaunches, weil Marketing, Legal und Einkauf nicht mehr bei jedem Text diskutieren.
Säule 3: Die neuen Informationspflichten
Über die Verbraucherrechte Richtlinie kommen Pflichtangaben hinzu, die direkt auf die Produktdetailseite gehören: Ein harmonisiertes Label für Haltbarkeitsgarantien, Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung sowie genaue Angaben zu Reparierbarkeit und Software-Updates.
Diese Säule ist kein Text-, sondern ein Datenthema: Ihr Produktdatenmodell braucht verpflichtend neue, gepflegte Attribute.
So erfüllen Sie Säule 3: Die neuen EmpCo Informationspflichten
Die dritte Säule verlangt keine Zurückhaltung, sondern zusätzliche Angaben. Sie kommt über die geänderte Verbraucherrechte Richtlinie und landet direkt auf der Produktdetailseite.
Verpflichtend ist sie überall dort wo die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Sie ist der zentrale Teil der Richtlinie der am häufigsten unterschätzt wird weil er wie ein Datenprojekt aussieht und keines sein darf, das liegen bleibt.
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Kostenlosen EmpCo Scan StartenDie Pflichten zur Informationspflicht nach EmpCo im Einzelnen
- Harmonisiertes Label für Haltbarkeitsgarantien
Was gilt: Bietet der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, muss darüber mit einem einheitlichen EU-Label informiert werden.
So setzen Sie es um:
Erfassen Sie je Artikel, ob und wie lange eine Herstellergarantie besteht.
Planen Sie die Label-Ausspielung als festes PDP-Element ein – nicht als Freitext. - Einheitlicher Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
Was gilt: Verbraucher müssen die gesetzliche Gewährleistung klar von freiwilligen Garantien unterscheiden können; dafür kommt ein harmonisierter Hinweis.
So setzen Sie es um:
Verankern Sie den Hinweis zentral im PDP-Template statt in tausend Einzeltexten.
Prüfen Sie bestehende Garantie-Werbung auf Verwechslungsgefahr mit gesetzlichen Rechten. - Reparierbarkeitsangaben
Was gilt: Existiert für die Produktkategorie ein Reparierbarkeitswert, muss er angegeben werden; sonst sind verfügbare Reparaturinformationen wie Ersatzteilverfügbarkeit relevant.
So setzen Sie es um:
Legen Sie Produktattribute für Reparierbarkeitswert, Ersatzteile und Reparaturanleitungen an.
Beziehen Sie diese Daten strukturiert von Ihren Marken – nicht per E-Mail-Anhang. - Software-Update-Informationen
Was gilt: Bei Waren mit digitalen Elementen muss über Updates informiert werden, insbesondere über den Zeitraum, für den der Hersteller Updates bereitstellt.
So setzen Sie es um:
Ergänzen Sie das Datenmodell um Update-Zusagen je Artikel.
Halten Sie die Angaben aktuell – veraltete Update-Versprechen sind selbst ein Irreführungsrisiko. - Pflegeprozesse für die neuen Attribute
Was gilt: Die Pflichten sind dauerhaft – einmalige Datenbefüllung genügt nicht, die Angaben müssen stimmen, solange das Produkt verkauft wird.
So setzen Sie es um:
Definieren Sie Verantwortliche und Aktualisierungszyklen je Attribut.
Automatisieren Sie den Datenfluss von der Marke bis in Shop, Feed und Marktplatz.
Die Herausforderung der dritten Säule
Anders als bei den Werbeverboten reicht hier kein Rotstift. Die Informationspflichten verlangen neue und strukturierte Daten aus Quellen die oft beim Hersteller liegen. Und das über Sortimente mit zehntausenden Artikeln.
Gerade kleinere Shops unterschätzen den Aufwand, Garantie-, Reparatur- und Update-Daten von hunderten Marken einzusammeln und stets aktuell zu halten.
Der pragmatische Weg: Die Pflichtattribute dort abholen, wo sie entstehen. Direkt bei der Marke und automatisiert in alle Kanäle verteilen. Wer dies manuell versucht, pflegt ab 2026 dauerhaft hinterher.
Werkzeuge und Techniken für die EmpCo Konformität
EmpCo Konformität entsteht aus einer Kombination von anerkannten Nachweisen, klaren Prozessen und der richtigen Content Infrastruktur. Egal ob Sie Marke oder Online Händler sind bringen Sie diese Werkzeuge ans Ziel.

Anerkannte Siegel und Nachweise für Green Claims
Da Eigensiegel komplett wegfallen werden anerkannte Umweltzeichen zur harten Währung der rechtssicheren Nachhaltigkeitskommunikation.
Das EU Ecolabel und der Blaue Engel gelten als gesetzlich anerkannte Typ-I-Umweltzeichen und erfüllen die Anforderungen an anerkannte hervorragende Umweltleistung.
Branchensiegel wie GOTS (Textilien) oder FSC (Holz/Papier) belegen spezifische Eigenschaften. Prüfen ob ein anerkanntes Zertifizierungssystem hinter jedem Siegel steht das sie nutzen. Einen unabhängigen und transparenten Überblick bietet das Portal Siegelklarheit der Bundesregierung.
EUR-Lex: Der Volltext der Richtlinie (EU) 2024/825 – die verbindliche Quelle für jede Detailfrage.
FAQ der EU-Kommission: Offizielle Auslegungshinweise zur Empowering-Consumers-Richtlinie mit Praxisbeispielen.
Siegelklarheit.de: Bewertet Umweltsiegel auf Glaubwürdigkeit und Anspruch zu EmpCo.
IHK-Merkblätter: Kompakte Praxisleitfäden zur Werbung mit Umweltaussagen, z. B. der IHK Regensburg.
Blauer Engel & EU Ecolabel: Die Referenz Umweltzeichen für pauschale Umweltaussagen mit Nachweis.
Prozesse und Content Infrastruktur zur EmpCo Erfüllung
Werkzeuge allein reichen nicht, denn entscheidend ist der Workflow dahinter.
Ein Freigabeprozess zwischen Marketing und Legal muss verhindern das neue Claims ungeprüft live gehen. Ein Claim Register dokumentiert Belege revisionssicher für Prüfungen. Briefings für Agenturen und KI-Tools stellen sicher, dass verbotene Begriffe gar nicht erst genutzt werden.
Der größte Hebel liegt aber in der Verteilung: Marken, die ihren Product Content (Videos, Bilder, 3D Modelle, Texte, Datenblätter) zentral im Digital Asset Management pflegen und über Content Syndication automatisch an alle Händler ausspielen müssen jeden Claim nur einmal korrigieren. Plattformen wie DemoUp Cliplister halten den Content anschließend auf hunderten Händlerseiten in Europa synchron. So stellen Sie dauerhaft die Verhinderung von Abmahnungen sicher.
Best Practices für EmpCo konforme Umweltwerbung
Sein sie spezifisch statt pauschalen zu nutzen: Konkrete und messbare Aussagen ersetzen grüne Buzzwords.
Belegen Sie Aussagen vor dem Livegang: Kein Claim ohne sauber dokumentierten Nachweis im Claim Register.
Nutzen Sie anerkannte Siegel statt Eigenerstellungen: Nur zertifizierte Drittsiegel werden verwendet und erklärt.
Nutzen sie eine führende Content Quelle: Alle Kanäle aus einem System speisen. Korrekturen wirken so sofort in allen Kanälen.
Überprüfen sie nach dem Stichtag dauerhaft: Claims, Siegel und Pflichtangaben müssen regelmäßig gegen den Rechtsstand geprüft werden.
EmpCo Rechtsfolgen und echte Fälle
Wer die neuen Regeln ignoriert riskiert mehr als eine unangenehme E-Mail. Die Durchsetzung läuft in Deutschland über das bewährte und schnelle UWG Instrumentarium.

Was bei EmpCo Verstößen droht
Abmahnungen durch Mitbewerber, Wettbewerbszentrale und Verbraucherverbände sind im Umweltbereich schon heute Alltag. Mit den Per-se-Verboten der schwarzen Liste wird die Durchsetzung noch einfacher weil keine Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden muss.
Dazu kommen Unterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche sowie einstweilige Verfügungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen. All dies inklusive der Pflicht, Claims aus allen Kanälen zu entfernen.
Bei Verstößen mit EU Bezug sieht der europäische Rahmen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten vor.
Und nicht zu unterschätzen: Greenwashing Fälle landen mit hoher Wahrscheinlichkeit zuverlässig in der Presse. Der Reputationsschaden überdauert jede Unterlassungserklärung bei weitem.
Fallbeispiel 1: Das Katjes-Urteil des BGH
Schon nach altem Recht hat der Bundesgerichtshof die Richtung vorgegeben: Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (I ZR 98/23) stufte der Bundesgerichtshof die Katjes-Werbung mit „klimaneutral“ als irreführend ein.
Die Klimaneutralität beruhte auf Kompensationszahlungen und genau das war für Verbraucher in der Werbung selbst nicht erkennbar. Ein QR-Code mit Erläuterungen genügte dem Gericht nicht: Die Aufklärung muss in der Werbung selbst transparent erfolgen.
Ab September 2026 stellt sich diese Frage nicht einmal mehr, denn das kompensationsbasierte Neutralitätsversprechen ist dann per se unzulässig. Egal wie transparent die Fußnote der Produktdetailseite ist.
Fallbeispiel 2: dm vor dem Landgericht Karlsruhe
Bereits 2023 untersagte das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 26. Juli 2023, 13 O 46/22 KfH) der Drogeriekette dm auf Klage der Deutschen Umwelthilfe die Eigenmarken Produkte als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ zu bewerben.
Betroffen waren Alltagsprodukte wie Flüssigseife und Spülmittel, welche mit Kompensationslogik und einem „ClimatePartner“-Verweis beworben wurden. dm akzeptierte das Urteil in weiten Teilen.
Die beiden Fälle zeigen: Verbraucherverbände und Gerichte nehmen das sehr Thema ernst und das auch schon vor EmpCo. Die neuen EmpCo Regeln machen solche Verfahren für die Kläger noch deutlich einfacher.
Fazit
Die EmpCo Richtlinie beendet die Ära der grünen Buzzwords. Nicht aber die Kommunikation über Nachhaltigkeit von Produkten. Wer die drei Säulen kennt, kann jede Aussage im Onlineshop sicher einordnen: Was auf der schwarzen Liste steht, fliegt konsequent raus. Was bleibt, wird belegt und präzise formuliert. Und die neuen Pflichtangaben wandern als strukturierte Daten ins Produktdatenmodell zur Nutzung in allen Kanälen.
Konformität ist dabei kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Claims ändern sich regelmäßig, Sortimente wachsen dauerhaft und Belege laufen ab. Prüfen Sie Ihre Inhalte regelmäßig gegen die neuen EmpCo Regeln. Am besten aus einer zentralen Quelle wie dem Digital Asset Management heraus.
Wer bis zum 27. September 2026 aufräumt nimmt Abmahnern die Angriffsfläche und gewinnt an Glaubwürdigkeit. Das ist genau dann relevant, wenn die „umweltfreundlich“-Werbung der Konkurrenz ersatzlos verschwinden muss.
Kein Risiko eingehen – kostenlosen Scan ihrer Website starten!
Kostenlosen EmpCo Scan StartenHäufig gestellte Fragen zur Umsetzung von EmpCo
Dieser FAQ-Bereich beantwortet die häufigsten Fragen zur EmpCo-Richtlinie im E-Commerce – kompakt für den schnellen Überblick.
Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825, „Empowering Consumers for the Green Transition“) ist eine EU Richtlinie gegen Greenwashing. Sie verbietet pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis sowie kompensationsbasierte Klimaneutralitäts Werbung und nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel. Zusätzlich führt sie neue Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten ein.
Die neuen Regeln werden ab dem 27. September 2026 in den Ländern der EU angewendet. Deutschland hat die Richtlinie über eine UWG Novelle umgesetzt, die Anfang 2026 verkündet wurde. Eine Übergangsfrist für vorhandene Inhalte gibt es nicht.
Praktisch ja. Beruht die Klimaneutralität auf CO₂-Kompensation, ist die Aussage per se nicht zulässig. Ohne Kompensation bleibt sie nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung transparent nachgewiesen werden kann. Dies stellt in der Praxis oft eine hohe Hürde da. Sicherer sind konkrete und belegbare Aussagen über tatsächliche Minderungen von Emissionen.
EmpCo ist beschlossen und gilt ab September 2026. Sie regelt über das Lauterkeitsrecht, welche Aussagen verboten sind. Die Green Claims Directive sollte zusätzlich detaillierte Nachweisverfahren und Prüfverfahren vorschreiben. Dies liegt aber seit Sommer 2025 auf Eis. Auf sie zu warten ist keine Option, denn EmpCo gilt unabhängig davon.
ECGT steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ und ist die englische Abkürzung derselben Richtlinie (EU) 2024/825, die im Deutschen meist EmpCo-Richtlinie genannt wird.
In Deutschland vor allem Abmahnungen, Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen nach dem UWG, oft binnen Tagen. Bei weitverbreiteten Verstößen mit EU-Bezug sind Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes laut Gesetzt möglich. Dazu kommen Prozesskosten und Reputationsschäden in der Öffentlichkeit.
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